Gesetzliche Abgaben

Die Energiesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Mit ihr wird die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraft- und Heizstoffe innerhalb des deutschen Staatsgebietes (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert.

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV).

Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet, die Einnahmen stehen dem Bund zu. Die Energiesteuer gehört zu den innerhalb der EG harmonisierten Verbrauchssteuern und unterliegt der länderübergreifenden, EG-einheiitlichen Überwachung.

Der Energiesteuersatz (Mineral- und Ökosteuer auf Erdgas) beträgt zzt. 0,55 Cent/kWh.